Der Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg:
- Der Verband soll die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder vertreten, er soll die wissenschaftliche und fachliche Fortbildung und den Austausch von Erfahrungen fördern.
- Der Verband ist die berufspolitische und gewerkschaftliche Vertretung der im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg tätigen Ärztinnen und Ärzte und zwar sowohl für Beamtinnen und Beamte wie auch für Tarifbeschäftigte. Alle in Baden-Württemberg im öffentlichen Gesundheitsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können Mitglieder sein.
- Der Verband ist Mitglied des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD) und ist in dessen Fachausschüssen vertreten.
- Die Fachausschuss-Sprecherinnen- und Sprecher sind Mitglied im Vorstand und vertreten ihren jeweiligen Fachausschuss im BVÖGD. Der Verband hat momentan folgende Fachausschüsse:
- Fachausschuss amtsärztlicher Dienst
- Fachausschuss Prävention / Gesundheitsberichterstattung
- Fachausschuss Infektionsschutz
- Fachausschuss Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
- Fachausschuss Psychiatrie
- Fachausschuss Umweltmedizin
- NEU 2021: Fachausschuss Digitalisierung
- Die Organe des Verbandes sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
- Der Vorstand besteht aus der/m Vorsitzenden, der/m stell. Vorsitzenden, der Schatzmeisterin und der Schriftführerin und bis zu acht Beisitzerinnen (m/w). Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.
- Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt. Sie bestimmt die Richtlinien der Geschäftsführung, beschließt u.a. die Mitgliederbeiträge und wählt die Vorstandsmitglieder.